Die EU-Whistleblower Richtlinie fordert, dass alle Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern seit dem 17.12.2021 ein Hinweisgeber-System betreiben müssen. Spätestens nach der Umsetzung in nationales Recht besteht diese Verpflichtung auch unmittelbar in Deutschland. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht die zügige Verabschiedung eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes vor.
- Nicht immer sind komplexe und kostspielige Hinweisgeber-Systeme erforderlich.
- Für viele mittelständische oder kleinere Unternehmen sind einfache Lösungen geeignet.
- Die Beauftragung einer Ombudsperson kann eine gute Alternative sein.