LEISTUNGENAls Compliance-Lotsen stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz zur Seite, wenn…

… Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgeber-
System einrichten.

Die EU-Whistleblower Richtlinie fordert, dass alle Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern seit dem 17.12.2021 ein Hinweisgeber-System betreiben müssen. Spätestens nach der Umsetzung in nationales Recht besteht diese Verpflichtung auch unmittelbar in Deutschland. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht die zügige Verabschiedung eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes vor.

  • Nicht immer sind komplexe und kostspielige Hinweisgeber-Systeme erforderlich.
  • Für viele mittelständische oder kleinere Unternehmen sind einfache Lösungen 
geeignet.
  • Die Beauftragung einer Ombudsperson kann eine gute Alternative sein.

UNSERE
LEISTUNGEN
FÜR SIE

  • Wir beraten Sie bei der Entscheidung, welches Hinweisgebersystem für Sie das Richtige ist – ob Ombudsperson, IT-System oder Hybrid-Lösung.
  • Wir analysieren, wie Sie die Identität des Hinweisgebers schützen können.
  • Wir begleiten Sie bei der Einrichtung, der für Ihren Bedarf bestgeeigneten Lösung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation und internen Berichterstattung zum Hinweisgebersystem, auch unter Einbindung des Betriebsrats.
  • Wir stellen sicher, dass die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes eingehalten werden.

… Sie Hinweise auf mögliche Compliance-relevante Verstöße in Ihrem Unternehmen überprüfen und bewerten möchten.

Viele Unternehmen haben wenig oder keine Erfahrung, wie sie interne oder externe Hinweise auf mögliche Verstöße nachgehen oder plausibilisieren können.

Häufig schenken Unternehmen Hinweisen auf mögliche Verstöße nicht genügend Beachtung oder konfrontieren ohne vorherige Überprüfung den Verdächtigen mit den Vorwürfen.

UNSERE
LEISTUNGEN
FÜR SIE

  • Wir übernehmen für Sie diskret die Plausibilitätsprüfung des anonymen Hinweises und zeigen auf, welche Maßnahmen angemessen sind.
  • Wir stellen sicher, dass Ihr Vorgehen rechtskonform ist.
  • Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer geeigneten 
Kanzlei bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, falls eine größere Interne Untersuchung (Investigation) erforderlich ist.
  • Wir begleiten auf Wunsch den Bewerbungs-Pitch von Kanzleien bzw. Prüfungsgesellschaften.
  • Wir unterstützen Sie als unabhängige Experten bei der Steuerung des Projekts und der eingeschalteten Dienstleister.

… Sie vorbereitet sein wollen, bevor die Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter Ihres Unternehmens ermittelt.

Wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen das Unternehmen oder einzelne Mitarbeiter aufnimmt, kommt das für Unternehmensentscheider häufig überraschend.

Unter Zeitdruck geführte Beratungen darüber, welche Maßnahmen in diesem Fall angemessen sind und welche externen Spezialisten hinzugezogen werden sollten, führen in der Regel zu fehlerhaften Entscheidungen.

  • Vorausschauende Unternehmensentscheider bereiten sich auf eine mögliche Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft vor: Sie schließen bereits in „ruhigen Zeiten“ eine Rahmenvereinbarung mit einer Kanzlei und einer Prüfungsgesellschaft, so dass im „Notfall“ spezialisierte Anwälte und erfahrene Forensiker schnell vor Ort sein können.
  • Verhandlungen über Vergütungssätze sind auch mit Kanzleien oder Prüfungsgesellschaften möglich. Dies gelingt am besten ohne Zeitdruck, also bevor der Staatsanwalt mit seinen Ermittlungen beginnt.
  • Erfahrene Unternehmensentscheider bestehen darauf, die Mitarbeiter des Projektteams einer Kanzlei oder Prüfungsgesellschaft bereits im Vorfeld individuell auszuwählen.

UNSERE
LEISTUNGEN
FÜR SIE

  • Wir helfen Ihnen, sich bestmöglich auf den Fall der Fälle vorzubereiten.
  • Wir bewerten sowohl den Inhalt als auch das Preis-/Leistungsverhältnis des Angebots der Kanzlei oder Prüfungsgesellschaft.
  • Wir prüfen den Projekt- und Milestone-Plan auf Effizienz und Effektivität.
  • Wir bewerten die Zwischenergebnisse und das Endergebnis im Hinblick auf fehlende Aspekte oder Optimierungsbedarf.
  • Wir geben Ihnen individuelle Empfehlungen zur Strategie und zu Maßnahmen hinsichtlich eventueller eigener Interner Untersuchungen sowie zur Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden.
  • Wir sichern die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen bei Ihrer Untersuchung.

… regelmäßige Compliance-Audits und Prüfroutinen zur Feststellung der Einhaltung von internen Richtlinien professionell und effizient durchgeführt werden sollen.

Interne Compliance-Richtlinien entfalten erst dann ihre volle Wirkung, wenn sie professionell und regelmäßig überprüft werden. Dafür werden zumeist externe Spezialisten genutzt. Die Auswahl der richtigen Kanzlei oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fällt jedoch vielen Unternehmensentscheidern schwer.

  • Nicht für jede Untersuchung sind 20 Mitarbeiter einer Kanzlei oder 
Prüfungsgesellschaft erforderlich.
  • Honorare von Kanzleien und WP-Gesellschaften sollten bereits in „ruhigen Zeiten“ verhandelt werden, also wenn noch keine Untersuchung durchgeführt werden muss.
  • Als Mandant sollten Sie darauf Wert legen, die Mitarbeiter des Projektteams einer Kanzlei oder Prüfungsgesellschaft nach ihren individuellen Qualifikationen auszuwählen.

UNSERE
LEISTUNGEN
FÜR SIE

  • Wir beraten Sie beim Aufsetzen eines Monitoring- (Prüf-) Konzepts.
  • Wir führen Compliance-Audits und Prüfroutinen durch.
  • Wir erstellen Empfehlungen,
    • wie Sie auf Basis der durch die Compliance-Untersuchungen und Prüfroutinen gewonnenen Erkenntnisse Prozesslücken schließen oder Prozesse optimieren können.
    • zur Aktualisierung und Optimierung des Compliance-Management-Systems.

… Sie Ihr Unternehmen auf das möglicherweise kommende Unternehmensstrafrecht oder eine Verschärfung der Sanktionen im OWIG vorbereiten wollen.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Vorschriften über Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe zu überarbeiten, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und vor rechtsuntreuen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern zu schützen.

Auch wenn noch offen ist, ob dies, wie in der vergangenen Legislaturperiode geplant, durch ein Verbandssanktionsgesetz oder eine Verschärfung des Ordnungswidrigkeitenrechts erfolgen wird, ist klar, dass Unternehmen, die ihre Compliance-Pflichten vernachlässigen, zukünftig mit noch schärferen Sanktionen rechnen müssen, während ernsthafte Compliance-Bemühungen noch stärker als bisher honoriert werden.

UNSERE
LEISTUNGEN
FÜR SIE

  • Wir analysieren Ihr Compliance-Management-System (CMS) und zeigen auf, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergänzen sind, um im Ernstfall sanktionsmindernde Wirkung zu entfalten.
  • Wir entwickeln auf Wunsch einen detaillierten Entwicklungs-, Zeit- und Maßnahmenplan.
  • Wir beraten Sie bei der Umsetzung der Empfehlungen durch Inhouse-Compliance-Experten oder der extern eingesetzten Kanzlei/Prüfungsgesellschaft.